
Schwerarbeitspension für Pflegekräfte - was Sie wissen sollten
Seit 1.1.2026 gilt die neue Schwerarbeits-Verordnung. Mit dieser soll es für Pflegekräfte deutlich leichter werden, die Schwerarbeitspension beantragen zu können. Auch wenn die neue Gesetzeslage nun schon knapp drei Monate gültig ist, sind immer noch viele Fragen offen und Unsicherheiten dazu vorhanden.
Gemeinsam mit der WKO haben wir die wichtigsten Fragen aus der Praxis gesammelt und juristisch abgeklärt.
Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie im beiliegenden Dokument: 👉FAQ Schwerarbeitspension im Pflegebereich
Ihre Fragen sind unser Anliegen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sollten Sie eine Frage haben, die im FAQ-Dokument noch nicht beantwortet ist, stellen Sie uns diese gerne gleich hier:

Umgang mit Sterbewünschen im Kontext des Sterbeverfügungsgesetzes
Vor nunmehr fast fünf Jahren fasste der österreichische Verfassungsgerichtshof eine weitreichende Erkenntnis, indem er die Assistenzleistung zu einem Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei stellte. Gut ein Jahr später, am 1.1.2022 erlangte das Sterbeverfügungsgesetz seine Rechtskraft.
Teilweise schon lange vor dem Inkrafttreten, aber spätestens seit diesem Zeitpunkt, setzen sich die österreichischen Pflegeheime intensiv mit dem Thema auseinander. Hausinterne Regelungen wurden getroffen, Prozesse gestaltet und Mitarbeiter:innen geschult, informiert und befähigt. Der Lebenswelt Heim Bundesverband hat damals mit seiner „Handreichung für den Umgang mit Sterbewünschen“ rasch eine hilfreiche Unterlage für seine Mitglieder geschaffen. Mit wichtigen Leitfragen und Vorschlägen konnten die einzelnen Trägerinstitutionen und Häuser ihren eigenen Denkprozess starten und adäquate Regelungen erarbeiten.
Seitdem hatten die Mitarbeiter:innen in den österreichischen Pflegeheimen immer wieder Kontakt mit dem Thema. Laut dem österreichischen Suizidbericht 2023 des BMASGPK wurde in der Todesursachenstatistik im Jahr 2022 54-mal der Zusatzcode „Assistierter Suizid/ Sterbehilfe“ angeführt. Laut Behindertenrat wurden im Jahr 2023 98 assistierte Suizide durchgeführt, davon ca. 15% in Pflegeheimen. Auch wenn das Gesetz vieles klärt, bleiben einige konkrete Fragen offen, die auf eine Klärung durch die Gerichte und die Justiz warten.
Der Lebenswelt Heim Bundesverband hat nun seine Handreichung für den Umgang mit Sterbewünschen im Kontext des Sterbeverfügungsgesetzes evaluiert und stellt sie in dieser aktualisierten Form allen Mitgliedshäusern zur Verfügung.
👉Download Handreichung
Die Österreichische Palliativgesellschaft hat mit ACIRS (ASCIRS - Berichts- und Lernsystem der Österreichischen Palliativgesellschaft) eine Plattform geschaffen, über die Pflege- und Betreuungskräfte ganz unkompliziert ihre Erfahrungen teilen können.
