Seit 1.1.2026 gilt die neue Schwerarbeits-Verordnung. Mit dieser soll es für Pflegekräfte deutlich leichter werden, die Schwerarbeitspension beantragen zu können. Auch wenn die neue Gesetzeslage nun schon knapp drei Monate gültig ist, sind immer noch viele Fragen offen und Unsicherheiten dazu vorhanden.

Gemeinsam mit der WKO haben wir die wichtigsten Fragen aus der Praxis gesammelt und juristisch abgeklärt.

Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie im beiliegenden Dokument: FAQ Schwerarbeitspension im Pflegebereich

Ihre Fragen sind unser Anliegen:
Sollten Sie eine Frage haben, die im FAQ-Dokument noch nicht beantwortet ist, stellen Sie uns diese gerne gleich hier: 

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Wir werden für die juristische Abklärung sorgen und die Information dazu im Fragenkatalog ergänzen.