Seit 1.1.2024 müssen wieder alle Berufsangehörigen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein – alle 5 Jahre muss die Registrierung verlängert werden. Kontrollieren Sie jetzt die Gültigkeit auf Ihrem Berufsausweis!
Alle Beschäftigten in den Gesundheitsberufen müssen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein und benötigen einen gültigen Berufsausweis. Auch die COVID-19-Sonderregelungen für Pflegeassistentinnen und -assistenten, Pflegefachassistentinnen und -assistenten sowie DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid sind mit 31.12.2023 ausgelaufen. Damit gilt für alle Berufsangehörigen, die in einem Gesundheitsberuf (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, die Registrierungspflicht.
Sind Sie schon registriert?
Ihr gültiger Berufsausweis wird umgehend nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.
Ist Ihr Berufsausweis noch gültig?
Kontrollieren Sie jetzt die Gültigkeit auf Ihrem Berufsausweis! Ihre Registrierung im Gesundheitsberuferegister muss alle 5 Jahre aktualisiert und verlängert werden. Wann die gültige Registrierung endet, sehen Sie auf der Rückseite des Berufsausweises. Frühestens drei Monate vor Ablauf können Sie diese verlängern. Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Verlängerung! Sie erhalten dann einen neuen Berufsausweis, der wieder fünf Jahre gültig ist.
Haben Sie Fragen zur Registrierung oder zur Verlängerung? Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer helfen Ihnen gerne: gbr.ak.at
Sie wollen direkt zur Online-Verlängerung oder das Verlängerungsformular anfordern? Hier entlang: gbr.gv.at/verlängerung