Artikelbild Hygienestandards und Normen – wie behält man da den Überblick?

Alten- und Pflegeheime stehen im Alltag vor der Herausforderung, höchste Hygienestandards und rechtliche Normen zu erfüllen, um die Gesundheit ihrer BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zu schützen.

Angesichts der Vielzahl an Normen und Empfehlungen stellt sich die Frage: Wie kann man hier den Überblick behalten und seiner Verantwortung gerecht werden?

„Normen“ (lat. norma = Regel) bezeichnen Handlungsvorschriften. Sie drücken aus, dass eine bestimmte Handlung geboten, erlaubt oder verboten ist. So weit, so gut. Im Bereich der Reinigung und Hygiene gibt es unzählige Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die erahnen lassen, wie komplex das Thema ist.

Ein Auszug geltender Normen und Empfehlungen

  • Rahmenhygieneplan Tirol – Wäscheaufbereitung, Legionellen-Prophylaxe, Technische Hygienekontrollen, Desinfektion, Prävention usw.
  • Rahmenhygieneplan Kärnten – Wäscheaufbereitung, Legionellen-Prophylaxe, Technische Hygienekontrollen, Desinfektion, Prävention usw.
  • Niederösterreichischer Leitfaden für Amtssachverständige
  • MA 15, Wien – Aufbereitung spezieller textiler Materialien in Gesundheitseinrichtungen
  • ÖGHMP (Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin) – Hygieneleitlinien für Wäschereien in Gesundheitseinrichtungen, Prüfung von Produkten zur Geschirrdesinfektion
  • ÖGSV (Österreichische Gesellschaft für Sterilgutversorgung) – Leitlinien-Prüfung von Wäschereimaschinen, Leitlinien-Prüfung von Geschirrspülmaschinen
    Bäderhygieneverordnung
  • Trinkwasserverordnung
  • DIN SPEC 10534 – Gewerbliches maschinelles Spülen
  • DIN 10510 – Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtankmaschinen-Transportgeschirrspülmaschinen
  • DIN 10511 – Gewerbliches Gläserspülen mit Gläserspülmaschinen
  • DIN 10512 – Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-Geschirrspülmaschinen
  • ÖNORM B 5019 – Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Überwachung und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen



Normen & Empfehlungen: Downloads und weiterführende Informationen:



Ein Dschungel an Vorgaben
„Es gibt eine Vielzahl an Vorgaben, die aber grundsätzlich rechtlich nicht bindend sein müssen. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt dann auf freiwilliger Basis. Daraus resultieren aber unterschiedliche Interpretationen, welche fallweise von den Behörden in verschiedene Bescheide bzw. behördliche Vorgaben münden. Wie der Stand der Technik dann erreicht wird, obliegt den Betreibern selbst. Diese sind letztendlich verantwortlich“, beschreibt Erich Nussbaummüller, dipl. Hygienemanager, gerichtlich beeideter und zertifizierter Hygiene-Sachverständiger und Leiter der hollu Akademie, die schwierige Sachlage. „Einzelne Bundesländer arbeiten Rahmenhygienepläne aus, die als Orientierung dienen. Zusätzlich geben ÖGSV und ÖGHMP Positionspapiere heraus, in denen Empfehlungen ausgesprochen werden, die – anders als Normen, die als verbindlich erklärt wurden – rechtlich keine Verbindlichkeit haben, allerdings den Stand der Technik widerspiegeln sollen. Bei manchen Leitlinien sind die Vorgaben aus technischer Sicht oft gar nicht oder nicht vollständig umsetzbar.“

Was ist verbindlich?
Verbindlich sind nur Gesetze wie beispielsweise das Krankenanstaltengesetz, das Infektionsschutzgesetz etc., wobei es hier je nach Bundesland unterschiedliche Behördeninterpretationen gibt. Zusätzlich erschwerend kommt oft hinzu, dass es zwischen den handelnden Personen, aus den unterschiedlichsten Gründen, zu Interpretations- und Auffassungsunterschieden in der Umsetzung kommt, da diese nicht klar geregelt sind bzw. auch von den Erfahrungen aus der Vergangenheit beeinflusst werden. Generell fehlt der fachliche Zugang zur Technik, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen. Dadurch sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert. Was tun?

Die Lösung: Praxis-Know-how und Fachkompetenz
Wichtig wäre, die Lücke zwischen Vorschreibung und praktischer Umsetzung zu schließen und damit den Aufwand der Pflegeeinrichtungen überschaubar zu halten. Trotz der Fachkompetenz diverser Lieferanten mit hoher Qualifikation ist es ihnen oft nicht möglich, praktikable Lösungen umzusetzen, aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen. Nur durch eine ausreichende Fachausbildung gelingt es für andere Berufsgruppen Verständnis aufzubringen und Zusammenhänge zu erkennen“, so Nussbaummüller. Diese Fachkompetenzen im eigenen Haus aufzubauen ist ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Normen und der internen Koordination zwischen Hausverantwortlichen, Behörden, Lieferanten und Hygienedienstleistern.

Ihre Erfahrung ist gefragt
Wie erleben Sie das Thema in Ihrem Reinigungsalltag? Wir möchten Sie an dieser Stelle einladen uns per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ihre Erfahrungen, Wünsche und Anregungen mitzuteilen bzw. die allgemeine Diskussion dazu anzuregen. Diskutieren Sie mit Kollegen und Experten und sorgen Sie so für einen Erfahrungsaustausch.

In der nächsten Ausgabe erfahren Sie mehr darüber, wie Sie in Ihrem Haus Kompetenzen dazu aufbauen können, um der Verantwortung hinsichtlich höchster Hygienestandards und Rechtssicherheit gerecht zu werden.

Mehr Informationen:
hollu Systemhygiene GmbH
hollu Campus 1, 6170 Zirl
Telefon: 00800 52800 900
Kostenlos aus A, I und D
www.hollu.com


Portraitbild Hr. Nussbaummüller: Erich Nussbaummüller, dipl. Hygienemanager, gerichtlich beeideter, zertifizierter Hygiene-Sachverständiger und Leiter der hollu Akademie.
 
    

  DRUCK/PDF

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.