von Claudia Eitzinger

Suchtmittel richtig, sicher und gesetzeskonform abgeben
In Österreich werden Opioide vor allem in der Schmerztherapie eingesetzt und für die Behandlung von Suchtkranken.

Richtig und unter ärztlicher Aufsicht angewendet können sie helfen, die Lebensqualität von PatientInnen zu steigern. Suchtgifte kommen neben den Krankenanstalten auch in Pflegeheimen zur Anwendung, da sie für ältere, chronisch kranke PatientInnen und PalliativpatientInnen die einzige Möglichkeit sind, Schmerzen zu behandeln. Gerade mit dieser Medikamentengruppe muss aber besonders vorsichtig umgegangen und es müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen zwingend eingehalten werden. Fehler in der Dosierung oder gar die Abgabe eines falschen Suchtgiftes kann den/r PatientIn erheblichen Schaden zufügen und bis zum Tod führen. Das Suchtgiftmanagement in einem Pflegeheim ist daher arbeitsintensiv.

Ziel der vorliegenden Masterarbeit war es, den Prozess der Suchtmittelversorgung sowohl in der Substitutionstherapie als auch im Pflegeheim zu erheben, zu analysieren und entsprechende Optimierungsmaßnahmen abzuleiten. Darüber hinaus sollte der Nutzen für alle am Prozess Beteiligten aufgezeigt werden, der sich durch die Optimierungsmaßnahmen ergibt.

Zunächst erfolgte eine Literaturrecherche und eine Exkursion ins Blisterzentrum der Firma Richter Pharma Wels. Anhand von Experteninterviews sowie Prozess-Beobachtungen konnte der Ist-Prozess von der Verordnung bis zur Einnahme erhoben werden. Aus den Ergebnissen der Erhebungen geht hervor, dass Pflegekräfte viel Zeit in die Suchtmittelversorgung investieren müssen. Für das gesamte Suchtmittelmanagement müssen für jede/n Bewohner/In im Monat ca. 52 Minuten aufgewendet werden. Darüber hinaus birgt das händische Stellen der Suchtmittel einige Gefahren. So konnten die Medikamente in keiner ruhigen Umgebung vorbereitet werden, auch die Kontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip wurde nicht immer eingehalten, genauso wenig wie die Hygienemaßnahmen. Aufgrund des Pflegekräftemangels sind gerade die Diplomkräfte sehr knapp besetzt. Daher ist auch die Abgabe des Suchtmittels durch eine Diplomkraft nicht immer gewährleistet. Ein weiteres Problem zeigte sich in der Bestellung der Suchtmittel. Es werden Suchtmittel teilweise zu spät nachbestellt, was zu einer Versorgungslücke bei den BewohnerInnen führen kann. ApothekerInnen müssen zusätzliche Fahrten in Kauf nehmen und Personal- sowie Zeitressourcen zur Gewährleistung einer durchgehenden Versorgung investieren.

Die sicherste Optimierungsmaßnahme wäre, die Suchtmittel neuverblistern zu lassen. Mit dem Technologieeinsatz kann sichergestellt werden, dass weitestgehend Stellfehler ausgeschlossen werden und jede/r BewohnerIn das richtige Medikament erhält. Eine Versorgungslücke kann dadurch ebenfalls vermieden werden, da der gesamte Bestellprozess durch den/die ApothekerIn überwacht wird. Es wäre eine Zeitersparnis für die Diplomkräfte, da der Dokumentationsaufwand reduziert und den Pflegekräften eine Teilverantwortung abgenommen werden kann. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Verblisterung der Suchtmittel existiert nicht – auch kein Verbot. Nach Rücksprachen mit einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen sowie mit der Heimaufsicht des Landes OÖ können Suchtmittel neuverblistert werden, wenn die suchtgiftrechtlichen Vorschriften (Dokumentationspflicht, Sicherung gegen unbefugte Entnahme, Vorschriften für die Teilnahme an der legalen Verteilerkette) eingehalten werden.

Als Ergebnis der Arbeit konnte der Nutzen der Neuverblisterung von Suchtmitteln klar aufgezeigt werden. Des Weiteren wurde durch Rücksprachen mit relevanten ExpertenInnen ein Vorschlag für eine Leitlinie zum Umgang mit Suchtmitteln im Pflegeheim erstellt. Einer Umsetzung stehen somit alle Türen offen.

 

 

Claudia Eitzinger, MA
ist DGKP im Magistrat Linz.

Die Studentin verfasste die Arbeit als Master Thesis im Rahmen des Masterstudiums „Gesundheits-, Sozial- und Public Management“ an der Fachhochschule Linz.
 

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